BUNDESTAG ÜBERNAHM VERMITTLUNGSERGEBNIS Entfernungspauschale wird gestaffelt(fi) Der Bundestag hat am 8. Dezember dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses ( 14/4942) zu dem von der Bundesregierung vorgelegten und vom Bundestag am 16. November verabschiedeten Gesetz zur Einführung einer Entfernungspauschale ( 14/4435, 14/4631) zugestimmt. Der Bundesrat hatte dazu am 1. Dezember den Vermittlungsausschuss angerufen ( 14/4899). Der Vermittlungsausschuss hatte am 7. Dezember mehrheitlich beschlossen, dass es grundsätzlich bei der Umwandlung der als Werbungskosten steuerlich abzugsfähigen Kilometerpauschale in eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale und bei einer Anhebung von 70 auf 80 Pfennig pro Kilometer bleiben soll. Abweichend von der zunächst im Bundestag beschlossenen Gesetzesfassung sieht das jetzt verabschiedete Gesetz eine entfernungsabhängige Staffelung vor. Bei Entfernungen zwischen Wohnung und Arbeitsplatz von bis zu zehn Kilometern sollen 70 Pfennig, ab dem elften Entfernungskilometer 80 Pfennig angesetzt werden können. Gleichzeitig soll eine Nachweispflicht für jene Auto- und Bahnfahrer eingeführt werden, die mehr als 10.000 DM Fahrtkosten pro Jahr geltend machen. |