INITIATIVE DER KOALITION IM FACHAUSSCHUSS ZUGESTIMMT
Sklavenähnliche Ausbeutung und Handel mit Kindern bekämpfen
(ez) Mit den Stimmen der Koalition und der PDS bei Enthaltung der CDU/CSU und F.D.P. hat der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung am 7. März dem Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen "Kinderrechte schützen – Kinderhandel wirksam bekämpfen" ( 14/4152) zugestimmt.
Der von der F.D.P. bereits früher eingebrachte Antrag "Kinderhandel in Afrika verhindern" ( 14/2705) wurde gegen die Stimmen der F.D.P. und der CDU/CSU bei Enthaltung der PDS abgewiesen.
Die SPD legte dar, eigentlich hätte man dem Forderungskatalog der Liberalen zustimmen können. Dagegen gesprochen habe schließlich die Begrenzung auf den Kontinent Afrika und ein eingeschränkter Analyseteil der Initiative.
So habe die Terres-des-Hommes-Studie aufgezeigt, dass es bei der Bekämpfung des Kinderhandels drei Problemkreise gebe: Verkauf von Kindern in die sexuelle Ausbeutung, Verschiebung von Kindern in ausbeuterische Arbeitsverhältnisse ("sklavenähnliche Ausbeutung") und schließlich eine weitgehend unkontrollierte, grenzüberschreitende Adoptionspraxis, der ebenfalls "aufs Schärfste" begegnet werden müsse.
Die Union ergänzte, die Adoptionsproblematik richte sich entscheidend auch an die Industrieländer. Besonders müsse hier der Frage des weltweiten Organhandels nachgegangen werden. Zunächst müsse dazu aber die in beiden Anträgen geforderte Ratifizierung der UN-Resolution über "Das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit"durch die Bundesregierung erfolgen. Die Bundesregierung erklärte dazu, die Ratifizierung sei am 21. Februar vom Kabinett beschlossen worden.
Bündnis 90/Die Grünen bekräftigten, es mache wenig Sinn, die Initiative auf einen Kontinent zu beschränken. Auch die Adoptionsfrage dürfe nicht auf die Entwicklungsländer begrenzt werden. Die von der Union angesprochene kriminelle Ausweitung auf den Organhandel müsse zusätzlich im Gesundheitswesen "thematisiert" werden.
Die F.D.P. verwies die Kritiker darauf, zum damaligen Zeitpunkt sei die Antragstellung richtig gewesen, zumal mit der finanziell begründeten Schließung von Botschaften die Problematik aus dem Blickfeld zu geraten drohe.
Die PDS hatte den Ansatz beider Initiativen begrüßt und sah deshalb auch keinen Grund, sich gegen den Antrag der F.D.P. zu wenden. Dennoch zeige der Koalitionsantrag eine umfassendere Ausgangsbasis und Analyse.