Umsatzsteuer nicht monatlich anmelden
(fi) Die F.D.P.-Fraktion will die Verpflichtung von Unternehmen, monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben, abschaffen. Dazu hat sie einen Entwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes ( 14/5331) vorgelegt.
Zur Begründung heißt es, im Umsatzsteuergesetz sei das Kalendervierteljahr als Voranmeldungszeitraum vorgesehen. Nach Ablauf des Kalendervierteljahres müsse der Unternehmer Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen. Das Gesetz weiche von diesem Grundsatz ab, wenn die Umsatzsteuerzahllast für das vorangegangene Jahr mehr als 12.000 DM beträgt. In diesen Fällen sei der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.
Nach Darstellung der F.D.P. kann dies dazu führen, dass bereits Unternehmen mit Umsätzen von weniger als 100.000 DM monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben müssen. Die Regelung, wonach bei hohen Überschüssen zu Gunsten der Unternehmer im Vorjahr der Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum gewählt werden kann, will die F.D.P. jedoch beibehalten.