Expertenrat zum Baugewerbe gefragt
(fi) Der Finanzausschuss hat sich am 7. März erstmals mit einem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe ( 14/4658) befasst. Er beschloss, dazu am 28. März Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung zu befragen.
Ziel des Entwurfs ist es, den Steueranspruch der Finanzämter bei Bauleistungen zu sichern. Vorgesehen ist, dass in- und ausländische Unternehmer, die eine Bauleistung an einen Auftraggeber erbringen, zuvor eine Anzeige beim Finanzamt abgeben müssen. Der Auftraggeber soll nach dem Willen des Bundesrates einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent für Rechnung des Unternehmens einbehalten und an das Finanzamt abführen, um so das Steueraufkommen durch den "Steuerabzug an der Quelle" zu sichern.
Die Bundesregierung erklärte im Ausschuss, sie benötige noch abgesichertes Datenmaterial mit Blick auf das neue Abzugsverfahren.