Keine Einmal-Entschädigung für ostdeutsche Heimkehrer
(in) Auf Empfehlung des Innenausschusses ( 14/5516) hat der Bundestag am 5. April einen Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion über eine einmalige Entschädigung an die Heimkehrer aus dem Beitrittsgebiet ( 14/4144) abgelehnt. Die Union hatte mit ihrer Initiative erreichen wollen, dass die ostdeutschen Heimkehrer, die auf grund ihres Wohnsitzes in der ehemaligen DDR keine Entschädigung nach dem Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetz erhalten haben, ihren westdeutschen Leidensgenossen gleichgestellt werden.
Zwar leiste die Heimkehrerstiftung seit 1993 auch Zahlungen an bedürftige Heimkehrer auf dem Gebiet der ehemaligen DDR, so die CDU/CSU. Bei diesen Zahlungen handele es sich aber um eine Kann-Bestimmung, die individuell von der Bedürftigkeit der Einzelperson abhängig sei.Die F.D.P.-Fraktion unterstützte den Gesetzentwurf, weil ihrer Ansicht nach hierfür Gerechtigkeitsaspekte sprächen.
Die PDS-Fraktion machte ihre Zustimmung von der Streichung einer Bestimmung im Gesetzentwurf abhängig, der zufolge solche Heimkehrer keine Entschädigung erhalten sollten, "die vor oder nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs einem totalitären System erheblich Vorschub geleistet oder durch ihr Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben". Der von der Fraktion dazu eingebrachte Änderungsantrag ( 14/5802) fand keine Mehrheit.
Die Leistungen der Heimkehrerstiftung seien ausreichend, begründeten die Koalitionsfraktionen ihre Ablehnung.