RENTENREFORM ABGESCHLOSSEN
Länderkammer gibt geförderter privater Altersvorsorge grünes Licht
(as) Der Bundesrat hat am 11. Mai den zustimmungspflichtigen Teil der Rentenreform der Bundesregierung ( 14/4595) passieren lassen und damit der geförderten privaten Altersvorsorge grünes Licht gegeben. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat (Beschlussempfehlung 14/5970) hatte sich unter anderem darauf geeinigt, im Rahmen der Förderung der privaten Altersvorsorge auch das so genannte "modifizierte Entnahmemodell" anzuwenden, um Wohneigentum in die Förderung aufzunehmen.
Nach dieser Variante ist vorgesehen, dass von der angesparten Summe für eine private Zusatzrente ein Teil als unversteuertes, zinsloses Darlehen entnommen werden kann, um selbstgenutztes Wohneigentum zu finanzieren. Die Entnahme von mindestens 20.000 DM und höchstens 100.000 DM muss bis zum 65. Lebensjahr wieder in den Altersvorsorgevertrag zurückgezahlt werden. Sollte eine auf diesem Wege finanzierte Immobilie nicht mehr selbst genutzt oder verkauft werden, kann der Anleger den Angaben zufolge in ein Ersatzobjekt investieren oder den Erlös wieder in einen staatlich zugelassenen Altersvorsorgevertrag zurückzahlen.
21 Milliarden DM vorgesehen
Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses war vor der Sitzung der Länderkammer vom Bundestag gegen die Stimmen der Opposition bestätigt worden. Es sieht den Aufbau einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge vor, für die jährlich knapp 21 Milliarden DM zur Verfügung gestellt werden sollen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2002 kann der Aufbau der Privatrente beginnen. Damit sollen die Rentenversicherungspflichtigen ausreichend Zeit bekommen, sich über geeignete Alterssicherungsanlagen zu informieren. Die staatlichen Zulagen steigen danach schrittweise bis zum Jahr 2008.
Eine Familie mit zwei Kindern kann im Jahr mit bis zu 1.320 DM gefördert werden. Zusammen mit den von den Versicherungspflichtigen aufzubringenden Eigenbeträgen muss diese Summe in eine förderungsfähige Anlageform wie Direktversicherungen, Pensionskassen und Aktienfonds investiert werden. Die Anlageprodukte müssen gesetzlich festgelegte Bedingungen erfüllen, um im Rahmen der geförderten privaten Altersvorsorge zum Zuge zu kommen.
Hinterbliebenenrente kritisiert
Der Bundesrat forderte in einer Entschließung die Bundesregierung auf, Vorschläge zu machen, wie die Hinterbliebenenversorgung im Rahmen der Rentenreform verbessert werden könne. Nach dem Willen der Länderkammer soll für Witwen und Witwer, die Kinder erzogen haben, die Absenkung des Versorgungssatzes bei der großen Witwenrente ausgeglichen werden.
Dieses Thema haben sowohl Koalition als auch die CDU/CSU-Fraktion bereits im Bundestag aufgegriffen. SPD und Bündnisgrüne ( 14/6043) und die CDU/CSU ( 14/6042) haben einen Gesetzentwurf bzw. einen Antrag eingebracht, die die Ver.besserung der mit der Rentenreform neu geregelten Hinterbliebenenversorgung zum Ziel haben. Im Koalitionsentwurf ist vorgesehen, bei der Rentenberechnung die bisher auf einen Entgeltpunkt je Kind festgesetzte Kinderkomponente für das erste Kind auf zwei Entgeltpunkte zu erhöhen. Für Witwen und Witwer, die Kinder erzogen haben, soll damit die Absenkung des Versorgungssatzes bei der großen Witwenrente von 60 auf 55 Prozent angemessen ausgeglichen werden. Zudem solle der Grundfreibetrag bei der Einkommensanrechnung auf Witwen- und Witwerrenten, der durch das Altersvermögensergänzungsgesetz eingefroren worden sei, auf Dauer dynamisiert bleiben. Diese Änderungen sollen auch in der gesetzlichen Unfallversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte nachvollzogen werden. Die Fraktionen wollen ferner die Zuständigkeit der Bundesknappschaft im Leistungsfall auf alle Versicherten mit mindestens einem Monat Beitragszeit in der knappschaftlichen Rentenversicherung ausdehnen.
SPD und Bündnisgrüne erklären, sie kämen mit diesem Gesetzentwurf einer Entschließung des Bundesrates zum Altersvermögensergänzungsgesetz nach. Die Regelungen sollen zeitgleich mit dem Altersvermögensgesetz am 1. Januar 2002 in Kraft treten. Langfristig ergäben sich dadurch begrenzte Belastungen beim allgemeinen Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung und bei den Beiträgen für Kindererziehungszeiten, die sich im Jahr 2003 auf etwa 400 Millionen DM beliefen.
Kinderkomponente ausbauen
Die Erhöhung der Kinderkomponente im Altersvermögensergänzungsgesetz von einem auf zwei Entgeltpunkte fordert auch die Union in ihrem Antrag. Die jetzige gesetzliche Regelung führe zu "unzumutbaren Belastungen" für die davon betroffenen Witwen und Witwer.
Die Union fordert ferner, dass der Grundfreibetrag bei der Einkommensanrechnung auf Witwen- und Witwerrenten auf Dauer dynamisiert bleibt und die Anrechnung von Vermögenseinkünften in der Hinterbliebenensicherung auf Dauer unterbleibt. Zudem sollten die Ansprüche aus der Hinterbliebenenversorgung bei Wiederverheiratung nicht verloren gehen, sondern zu eigenständigen Anwartschaften werden, schreibt die Fraktion weiter.