ANTRAG DER F.D.P.-FRAKTION
"Steuerliche Benachteiligung" des Mittelstandes beseitigen
(fi) Eine mittelstandsfreundliche Steuerpolitik in Deutschland mahnt die F.D.P.-Fraktion in einem Antrag ( 14/5962) an, den der Bundestag am 10. Mai zusammen mit einem Antrag der CDU/CSU ( 14/5551, siehe Blickpunkt Bundestag 3/2001, Seite 59) zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat.
Wesentliche Bestandteile einer solchen "Steuerreform II" müssten der Abbau der starken Spreizung der Steuersätze für Körperschaften einerseits und Personengesellschaften andererseits und das Vorziehen der Tarifabsenkung bei der Einkommensteuer auf das Jahr 2002 sein.
Ebenso müssten die Besteuerung der Veräußerungsgewinne bei Personen- und Kapitalgesellschaften gleich behandelt und der "Mitunternehmererlass" einschließlich der Realteilung wieder eingeführt werden.
Die Grenze für wesentliche Beteiligungen beim Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften sei wieder von einem auf zehn Prozent anzuheben. Ferner sollte die Verlängerung der Abschreibungszeiten zurückgenommen und der Satz für die degressive Absetzung für Abnutzung von 20 auf 25 Prozent heraufgesetzt werden. Die Mindestbesteuerung sowie die Regelungen zu den Verlustzuweisungsgesellschaften seien abzuschaffen.
Darüber hinaus müsse das Steuerrecht vereinfacht werden, betonen die Liberalen. Alle Einkünfte seien gleich zu besteuern, die Art der Einkünfte dürfe für die Höhe der Besteuerung keine Rolle spielen. Lediglich für Kapitaleinkünfte sei eine Zinsabgeltungssteuer einzuführen.
Sämtliche Unternehmens- und Arbeitseinkommen müssten mit einem Stufentarif von 15, 25 und 35 Prozent besteuert werden, heißt es in dem Antrag.
Die Fraktion tritt ferner dafür ein, die ausgeschütteten Gewinne von Körperschaften nicht zu besteuern. Die Gewerbesteuer sollte abgeschafft, die finanziellen Belange der Gemeinden sollten gleichwohl gewahrt werden. Schließlich spricht sich die F.D.P. gegen eine höhere Erbschaftsteuer und für die Abschaffung der Ökosteuer aus.