Änderungen der Besteuerung von Unternehmen angekündigt
(fi) Über die geplante Fortentwicklung=des Unternehmenssteuerrechts hat das Bundesfinanzministerium den Finanzausschuss am 16. Mai unterrichtet.
Danach könnten die Erleichterung von Umstrukturierungen im Einkommensteuergesetz entsprechend der Wiedereinführung des "Mitunternehmererlasses" bei Realteilungen und im Zusammenhang mit der Übertragung steuerfreier Rücklagen sowie bei der Grunderwerbssteuer noch in dieser Wahlperiode umgesetzt werden.
Gleiches gelte für die Anpassung der Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen an die körperschaftsteuerliche Organschaft oder deren Abschaffung, für die Streichung des Abzugsverbots nach Paragraf 3c Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes in einem mehrstufigen Konzern auf der Ebene der Körperschaften und für Änderungen bei der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz.
Der Bericht enthält unter anderem auch die "Entwicklungsperspektive" einer Überarbeitung des Umwandlungssteuergesetzes, um grenzüberschreitende Umwandlungen stärker zu berücksichtigen.