OPPOSITIONSINITIATIVEN ABGELEHNT
Keine "Ehrenpension" für die Opfer des SED-Unrechts
(nl) Der Bundestag hat am 18. Mai einen Entwurf der CDU/CSU-Fraktion für ein drittes SED-Unrechtsbereinigungsgesetz ( 14/3665) sowie einen Antrag der PDS-Fraktion zur "erleichterten und erweiterten Rehabilitierung und Entschädigung für Opfer der politischen Verfolgung in der DDR" ( 14/2928) mehrheitlich abgelehnt. Er folgte dabei Empfehlungen des Ausschusses für Angelegenheiten der neuen Länder ( 14/6064, 14/6062) vom 9. Mai.
Mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und gegen das Votum von CDU/CSU, F.D.P. und PDS hatte der Ausschuss den Unionsentwurf am 9. Mai zurückgewiesen. Dem PDS-Antrag stimmte bei Enthaltung der Union neben den Antragstellern lediglich die F.D.P. zu.
Der Gesetzentwurf der Union zielte darauf ab, Opfern des SED-Unrechtsregimes eine Ehrenpension von 1.000 DM monatlich zu gewähren und die einmalige Kapitalentschädigung für politische Häftlinge in der DDR von 600 DM auf 1.000 DM anzuheben.
Die Sozialdemokraten betonten im Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder, die gesetzlichen Regelungen zur Gleichstellung der Haftentschädigung und zur besseren finanziellen Ausstattung der Opferstiftung vor zwei Jahren sei auf Bitten der Opferverbände selbst und nicht auf den jetzt abzustimmenden Gesetzentwurf der CDU/CSU zurückzuführen.
Mehr Antragsteller
Nach Angaben der Bundesregierung wird die Kostenschätzung im 1999 Jahren verabschiedeten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften mit 380 Millionen DM für Entschädigungsleistungen und 20 Millionen DM für die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge in diesem Jahr überschritten. Überplanmäßige Ausgaben seien zu erwarten.
Das Gesetz habe viele Opfer erstmalig dazu gebracht, überhaupt einen Antrag, etwa auf Kapitalentschädigung, zu stellen, so die Regierung. Die Zahl der Antragsteller sei größer als erwartet, was als Erfolg der Regierung zu verbuchen sei. Bereits 1992 und 1994 seien die Weichen in der SED-Unrechtsbereinigung in Richtung auf ein Baukastensystem von Ausgleichs- und Versorgungsleistungen, vergleichbar mit dem Bundesentschädigungsgesetz, gestellt worden.
Nicht von Amts wegen zahlen
Die PDS-Initiative hatte zum Ziel, den anerkannten Opfern ihre Nachzahlungen "von Amts wegen" auszuzahlen, die verfolgten Schüler in den rentenrechtlichen Nachteilsausgleich nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz einzubeziehen und eine "Vermutungsregelung" in das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz aufzunehmen, um die Anerkennung von Gesundheitsschäden bei ehemaligen politischen Häftlingen zu erleichtern.
Bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der CDU/CSU lehnte die Koalitionsmehrheit einen Antrag der Union ab, in die Beschlussempfehlung die Bitte aufzunehmen, die Bundesregierung möge prüfen, ob eine Verlängerung von Antragsfristen sinnvoll sein könnte. Die Regierung erinnerte daran, dass die Fristen vor zwei Jahren verlängert worden seien. Sie befinde sich noch in der Prüfungsphase. Eine Vorfestlegung hielt sie für hinderlich.
Der Ausschuss lehnte darüber hinaus einen weiteren Antrag der CDU/CSU ( 14/3670) auf Hilfen für Verschleppte aus den Gebieten jenseits von Oder und Neiße ab. Neben der Union votierten nur die Liberalen für die Initiative. In ihr ging es darum, den Satz der Unterstützungsleistungen für Verschleppte aus den Gebieten jenseits von Oder und Neiße auf 12.000 DM jährlich anzuheben.