GEGEN DIE STIMMEN DER OPPOSITION
Bundestag verabschiedet umfangreiche Reform der Zivilprozessordnung
(re) Gegen die Stimmen der gesamten parlamentarischen Opposition hat der Bundestag am 17. Mai eine umfangreiche Reform des Zivilprozesses verabschiedet. Dem Parlament lag dazu ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/4722) in der Fassung des federführenden Rechtsausschusses vom 9. Mai ( 14/6036) vor.
Ziel der Reform ist es unter anderem, die erste Instanz bei Gericht zu stärken. Dazu wird eine Güteverhandlung eingeführt, die dazu beitragen soll, Rechtsstreitigkeiten bereits frühzeitig und umfassend beizulegen.
Erweitert wird auch die materielle Prozessleitungs- und Hinweispflicht des Gerichts. Zudem gilt es nach dem Willen des Parlaments, künftig mehr Gerichtsverfahren von Kammern auf Einzelrichter zu verlagern.
Zu den im Verlauf des parlamentarischen Beratungsverfahrens vorgenommenen Änderungen am Entwurf zählt vor allem der Verzicht darauf, künftig Berufungs- und Beschwerdeverfahren grundsätzlich bei den Oberlandesgerichten zu konzentrieren. Stattdessen wird den Bundesländern im Rahmen einer so genannten Experimentierklausel ermöglicht, eine derartige Regelung nach eigenem Ermessen einzuführen und wissenschaftlich begutachten zu lassen.
Diese Erprobungsphase soll bis zum 1. Januar 2008 gelten. Außerdem gibt es künftig die Möglichkeit von Videokonferenzen bei zivilgerichtlichen Verhandlungen.
CDU/CSU, F.D.P. und PDS erneuerten ihre Kritik an der Reform. Ungeachtet einiger Änderungen in ihrem Sinne sei beispielsweise nicht gewährleistet, dass es auch künftig vollen Rechtsschutz für die beteiligten Parteien in der Berufungsinstanz gebe.
Keine Mehrheit fand auch ein Änderungsantrag der F.D.P. zum Regierungsentwurf ( 14/6061). Die Liberalen hatten eine Vorschrift in der Zivilprozessordnung (ZPO) modifizieren wollen, nach der eine Pflicht zur Vorlage von Urkunden durch eine Partei oder einen am Prozess nicht Beteiligten eingeführt wird. Einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur ZPO-Reform ( 14/3750) erklärte das Parlament für erledigt.
Einen bereits seit Dezember 1998 vorliegenden Gesetzentwurf der Unionsfraktion ( 14/163) zur Vereinfachung des zivilgerichtlichen Verfahrens lehnte der federführende Ausschuss am 9. Mai mehrheitlich ab. Die CDU/CSU-Fraktion zog daraufhin die Initiative vor der Abstimmung im Plenum des Deutschen Bundestages zurück.