KOALITION STREBT MODERNISIERUNG DES SCHULDRECHTS AN
Die Gewährleistungsfrist für Käufer soll in Zukunft zwei Jahre betragen
(re) Die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen streben an, das deutsche Schuld- und Verjährungsrecht umfassend zu modernisieren. Anlass dazu sei vor allem eine Richtlinie der Europäischen Union zum Verbrauchsgüterkauf sowie zwei weitere Richtlinien aus Brüssel, schreiben die Abgeordneten in einem Gesetzentwurf ( 14/6040).
So soll die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Käufer künftig statt sechs Monate zwei Jahre betragen. Zur Begründung heißt es dazu, die bisherige Frist sei nicht selten bereits abgelaufen, bevor der Käufer von dem Mangel der ihm gelieferten Ware überhaupt Kenntnis erlangen konnte.
Wer beispielsweise seine im Frühsommer preisgünstig gekauften Ski in den Weihnachtsferien erstmalig benutze und dann einen Mangel der Sicherheitsbindung feststelle, könne seine Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer wegen Fristablauf nicht mehr durchsetzen. Auch dann, wenn der Käufer die fehlerhafte Ware sofort nach der Lieferung verwende, trete der Mangel häufig erst nach Ablauf der bisher im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gesetzten Frist auf.
Geregelt werden solle auch, dass die Abweichung eines Produkts von Herstelleraussagen, etwa in Werbung und Etikettierung, als Sachmangel moniert werden darf. Dies sei etwa bei Aussagen des Herstellers über den Benzinverbrauch eines Autos der Fall.
SPD und Bündnisgrüne erklären in ihrer Initiative zudem, es gelte Mängel des Schuld- und Verjährungsrechts zu beseitigen. Klarer geregelt werden müsse die gesetzliche Antwort auf die Frage, welche Ansprüche einer Vertragspartei zustehen, wenn der andere Teil den Vertrag gar nicht, nicht vollständig, nicht richtig, nicht rechtzeitig, nicht am rechten Ort und auf sonstige Weise fehlerhaft erfüllt habe. Dabei müsse auch das Nebeneinander von gesetzlich geregelten und ungeschriebenen, von der Rechtsprechung entwickelten Ansprüchen beseitigt werden. Die schuldrechtlichen Verbraucherschutzgesetze sollen deshalb in das BGB integriert werden. Umgesetzt werden sollen zudem eine EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug sowie Teile einer Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr.