GESETZENTWURF DER BUNDESREGIERUNG
Zollverwaltungen in der EU sollen besser kooperieren
(fi) Die gegenseitige Amtshilfe und die Zusammenarbeit der Zollverwaltungen in der Europäischen Union soll verbessert werden. Dies ist das Ziel eines Übereinkommens der EU-Mitgliedstaaten vom 18. Dezember 1997, zu dem die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf ( 14/7038) vorgelegt hat. Der Bundestag überwies ihn am 18. Oktober zur Beratung an den Finanzausschuss.
Auf EU-Ebene sei ein Instrumentarium zu schaffen, um Verstöße sowohl gegen EU-Recht als auch gegen Zollvorschriften der Mitgliedstaaten bekämpfen zu können. Dazu solle die grenzüberschreitende Amtshilfe einfacher und effektiver gestaltet werden. Besonders schwere Fälle der Zollkriminalität sollen durch neue Formen der Zusammenarbeit leichter bekämpft werden können, heißt es. Durch das Übereinkommen würden die "grenzüberschreitende Nacheile", also die Verfolgung von Tatverdächtigen auch jenseits der Staatsgrenze, die grenzüberschreitende Beobachtung und Lieferung sowie der Einsatz verdeckter Ermittlern und gemeinsamer Ermittlungsteams ermöglicht. Auch seien Datenschutzregelungen aufgenommen worden. Darüber hinaus würden dem Europäischen Gerichtshof Zuständigkeiten zur Streitschlichtung und Auslegung des Übereinkommens übertragen.