GESETZENTWURF DER REGIERUNG
EU-Vorgaben für Biozide bei Rattengiften und anderen Produkten umsetzen
(um) Zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 für eine EU-weit abgestimmte Verwendung von Biozidprodukten hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (Biozidgesetz) für die Umsetzung in deutsches Recht vorgelegt (14/7007).
Neben einem entsprechenden Zulassungsverfahren werden mit dem Gesetzentwurf der Regierung auch ergänzende Vorschriften zur Kennzeichnung und zur Einhaltung bei der Produktwerbung vorgestellt.
Der Begründung zufolge ist es erforderlich, bei Holzschutzmitteln, Desinfektionsmitteln, Rattengiften, Antifoulingfarben und ähnlichen Biozidprodukten einen besonderen Regelungsrahmen und eine Vorvermarktungskontrolle zu schaffen.
Die Regierung legt dar, mit der verstärkten Verwendung von Bioziden in den verschiedensten Lebensbereichen und mit der zunehmenden Kenntnis der Wirkung sei in den letzten Jahrzehnten auch das Risikopotenzial für Menschen wesentlich deutlicher geworden.
Zugleich habe sich gezeigt, dass das bisherige System der Prüfung von Industriechemikalien nicht geeignet sei, die von Bioziden ausgehenden Gefährdungen für Mensch und Umwelt frühzeitig und angemessen aufzudecken.
Mit der bundesrechtlichen Regelung sollten die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Zulassungsverfahren ähnlich wie bei Pflanzenschutz- oder Arzneimitteln durch Bundesoberbehörden wahrzunehmen.
Ziel des Gesetzes sei es, die Richtlinie in das Chemikaliengesetz zu integrieren und Schnittstellen zum Arzneimittelgesetz, zum Lebensmittelgesetz sowie zum Bedarfsgegenständegesetz die erforderlichen Änderungen einzubringen. Außerdem seien untergesetzliche Regelungen zur Kennzeichnung der Sicherheitsangaben und zur Verwendung in bestimmten Einzelaspekten notwendig.
Kosten zur Umsetzung des Gesetzes entstehen den öffentlichen Haushalten beim Bund durch Prüf- und Zulassungsverfahren und bei den Ländern durch Aufwendungen für die Überwachung. Die Aufwendungen des Bundes werden sich danach auf etwa 1 Million € für das Jahr 2002, auf 3,1 Millionen € für 2003 und auf 3,4 Millionen € für 2004 belaufen.
Von den Bundesländern gibt es den Angaben zufolge bisher keine vollständigen Angaben. Auswirkungen auf die Verbraucherpreise lassen sich laut Entwurf noch nicht vollständig quantifizieren, werden jedoch als "nicht gravierend" eingeschätzt.