AN DEN UMWELTAUSSCHUSS ÜBERWIESEN
Das Verbot für ozonschichtgefährdende Stoffe kontinuierlich ausweiten
(um) Zu vor knapp zwei Jahren vorgenommenen Änderungen des "Montrealer Protokolls" hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt ( 14/7045), den der Deutsche Bundestag am 18. Oktober an den Umweltausschuss überwiesen hat.
Das "Montrealer Protokoll" aus dem Jahr 1987 zielt laut Regierung darauf ab, die Produktion, den Verbrauch und den Handel bestimmter ozonschichtschädigender Stoffe schrittweise einzuschränken und schließlich zu verbieten.
Wie aus dem Entwurf weiter hervorgeht, wurden bereits in den Jahren 1990, 1992 und 1997 in London, Kopenhagen und Montreal weitere ozonschädigende Stoffe den Bestimmungen des Protokolls unterworfen. Mit dem Gesetzentwurf sollen für Deutschland die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ratifizierung der auf der elften Vertragsstaatenkonferenz in Peking beschlossenen Änderungen geschaffen werden. In die Zustimmung des Parlaments seien auch die 1995 in Wien und die 1997 wiederum in Montreal beschlossenen Vertragsänderungen einzubeziehen.
Die in Peking beschlossene Änderung des "Montrealer Protokolls" sehe unter anderem vor, Bromchlormethan ab dem Jahr 2002 in Industrie- und Entwicklungsländern "um 100 Prozent zu reduzieren". Zuvor waren bereits Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), Halone und Methylbromid den schrittweisen Anpassungen und Einschränkungen des Protokolls unterworfen worden.
Die Bundesregierung erläutert weiter, der Umfang der bereits am 1. Oktober vergangenen Jahres in Kraft getretenen, unmittelbar geltenden EU-Verordnung über "Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen", reiche weiter als die Beschlüsse des Montrealer Protokolls.
Eine Kollision mit europäischem Recht sei durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung daher nicht zu erwarten.