Blickpunkt
Oktober 6/2003
Fraktionen im Bundestag
Zentren der Entscheidungsfindung
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„Die Parteien“, heißt es in Artikel 21 des Grundgesetzes, „wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Damit das aber konkret und verantwortlich werden kann, müssen ihre Vertreter erst gewählt werden. In den Bundestag, wo die Abgeordneten Gesetze verabschieden. Die Parlamentarier einer Partei organisieren sich im Parlament in Fraktionen. Dies sind die eigentlichen Zentren der Meinungs- und Entscheidungsfindung. Wie das funktioniert, behandeln wir auf den folgenden Seiten.
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Schaubild zur Sitzverteilung im 15. Deutschen Bundestag. |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0306/0306019