Der hessische Justizstaatssekretär Herbert Landau (CDU) wird Richter am Bundesverfassungsgericht. Der Bundesrat hat am 23. September den 57-jährigen Juristen auf Vorschlag der CDU einstimmig zum Nachfolger von Hans-Joachim Jentsch gewählt, der wegen Erreichens der Altersgrenze aus dem Zweiten Senat ausscheidet. Der einstige Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH) trat sein Amt am 1. Oktober an.
Die Wahl Landaus ans höchste deutsche Gericht war vom hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) durchgesetzt worden, der damit den ursprünglich für den Posten vorgesehenen Tübinger Rechtsprofessor Ferdinand Kirchhof - Bruder des früheren Bundesverfassungsrichters und Steuerexperten Paul Kirchhof - von der Kandidatur verdrängt hatte. Koch hatte Landau, seit 1996 am BGH, 1999 als Staatssekretär nach Hessen geholt.
Dem 57-jährigen CDU-Mitglied wurde dort selbst vom politischen Gegner - der seinen Politikstil mitunter heftig kritisierte - eine hervorragende fachliche Qualifikation attestiert. Vor seiner juristischen Karriere hatte Landau, der bereits beim einstigen hessischen Justizminister Karl-Heinz Koch - Vater des heutigen Ministerpräsidenten - als persönlicher Referent diente, einige berufsuntypische Berufserfahrungen gesammelt: In der elterlichen Bäckerei erwarb er den Gesellenbrief, anschließend ließ er sich zum Sozialarbeiter ausbilden.
Der 67-jährige Jentsch hatte zuletzt beim Neuwahlurteil Ende August Aufsehen erregt, als er sich mit einem Minderheitsvotum als Einziger im Zweiten Senat der vorgezogenen Wahl entgegenstellte. Jentsch, einst CDU-Bundestagsabgeordneter, Oberbürgermeister von Wiesbaden und CDU-Justizminister in Thüringen, war im Senat unter anderem für Parteien- und Wahlrecht zuständig. Am 27. September trat Jentsch ein letztes Mal als Verfassungsrichter hervor: Der Senat verkündete die - federführend von Jentsch vorbereitete - Entscheidung zum gebremsten Anstieg der Beamtenpensionen.