Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat Aserbaidschan nach dem Vorwurf von Wahlfälschungen (Das Parlament 04/2006) eine Frist gesetzt. Der Antrag des Schweizer Berichterstatters für Aserbaidschan, Andreas Gross, den sechs Abgeordneten der Kaukasusrepublik das Stimmrecht zu entziehen, wurde abgelehnt. Bis Mai, so der Europarat, solle bei den angesetzten Nachwahlen in zehn Wahlkreisen das "Demokratische Vertrauen" wiederhergestellt werden.
Die Ablehnung des Antrages wurde hinter den Kulissen damit erklärt, dass sich eine Koalition von Ländern gebildet habe, "die ein schlechtes Gewissen haben und befürchten, in eine ähnliche Situation zu kommen", so Gross. Nachdem die Versammlung selbst im Juni 2005 die Wahlen vom November zum Prüfstein für die weitere Mitarbeit des Landes im Europarat erklärt hatte, werde durch die Entscheidung weder die Glaubwürdigkeit des Europarats gestärkt, noch die Reformanstrengung der Länder, in denen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit noch nicht den Normen des Europarats entsprechen, erklärte Gross gegenüber dieser Zeitung. Die Kritik der internationalen Wahlbeobachter hatte sich vor allem an der Inhaftierung von Oppositionellen im Vorfeld der Wahlen, an den unverhältnismäßig einschüchternden Polizeieinsätzen, der Einmischung lokaler Behörden in den Wahlprozess sowie an den schweren Unregelmäßigkeiten bei der Stimmabgabe und -auszählung entzündet. Das Mittel des Stimmentzugs war bereits dreimal angewandt worden - gegen Russland, Malta und Irland.