Inneres. Die FDP-Fraktion setzt sich dafür ein, die Transparenz von Entscheidungen kommunaler Unternehmen "deutlich" zu erhöhen. Dazu soll die Bundesregierung prüfen, welche Änderungen des GmbH-Gesetzes sowie des Aktiengesetzes erforderlich sind. In dem Antrag der Fraktion ( 16/395) heißt es, die Verschwiegenheitspflicht für Mitglieder der Aufsichtsräte kommunaler Gesellschaften müsse eingegrenzt werden. Nur die zwingend zu schützenden Interessen der kommunalen Unternehmen wie der Kernbereich gesellschaftlicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dürfe weiterhin der Verschwiegenheitspflicht der Aufsichtsräte unterliegen. Die bisher umstrittene Frage, inwieweit die Verschwiegenheitspflicht bei einem freiwillig eingesetzten Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH durch Gesellschaftsvertrag eingegrenzt werden kann, müsse gesetzlich geregelt werden.
Zur Begründung heißt es, klare und transparente Regelungen seien ein Gebot der Rechtssicherheit. Auch wenn kein striktes Geheimhaltungsbedürfnis im engeren Sinne bestehe, bewegten sich die kommunalen Aufsichtsratsmitglieder derzeit in einer rechtlichen Grauzone, wenn sie gegenüber Dritten über Vorgänge der Gesellschaft berichten. Die Grenze für eine Lockerung der Verschwiegenheitspflicht von Aufsichtsratsmitgliedern kommunaler Gesellschaften verlaufe dort, wo berechtigte Ansprüche von Privatpersonen, das Allgemeinwohl oder zwingende Unternehmensinte-ressen eine strikte Geheimhaltung erfordern, also etwa bei Personalfragen oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen.