Arbeit und Soziales. Die Bundesregierung soll in einem Gesetzentwurf sicherstellen, dass alle Arbeitnehmer, die in Deutschland tätig sind, einen rechtlichen Anspruch auf einen Lohn von mindestens 8 Euro in der Stunde (brutto) haben. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag ( 16/398).
Die Abgeordneten schlagen eine zeitlich befristete Übergangsregelung für kleine und mittlere Unternehmen vor. Damit wollen sie denjenigen Betrieben eine Hilfe anbieten, die nachweislich kurzfristig nicht in der Lage sind, ihren Beschäftigten den Mindestlohn zu bezahlen. Darüber hinaus sollte nach Auffassung der Fraktion die Möglichkeit geschaffen werden, in den einzelnen Branchen die jeweils tariflich vereinbarten Mindestentgelte, die über 8 Euro pro Stunde liegen, durch Beschluss des Bundesministers für Arbeit und Soziales oder der Landesarbeitsminister für "allgemeinverbindlich" zu erklären.
Die Fraktion fordert die Bundesregierung darüber hinaus auf, gemeinsam mit den anderen Staaten in der Europäischen Union zu prüfen, ob es Möglichkeiten für eine europaweit abgestimmte Mindestlohnpolitik gibt. In einem jährlichen "Lohndumpingbericht" soll die Bundesregierung überdies die regionalen, branchenspezifischen und beschäftigungspolitischen Ausmaße des Lohndumpings und des Missbrauchs von europäischem Recht, aber auch die Auswirkungen von Ein-Euro-Jobs und Mini-Jobs auf reguläre Arbeitsplätze sowie mögliche Verdrängungseffekte in Deutschland darlegen.
Deutschland braucht nach Meinung der Linksfraktion eine Entwicklung hin zu einer Dienstleistungsgesellschaft und nicht zu einer "Dienstbotengesellschaft", wie es in dem Antrag heißt. Immer öfter würden Stundenlöhne gezahlt, die unterhalb eines existenzsichernden Niveaus lägen.