Arbeit und Soziales. CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung ( 16/429) vorgelegt, mit dem ein Saison-Kurzarbeitergeld als neue Sonderform des Kurzarbeitergeldes eingeführt werden soll. Ziel ist es, die Winterarbeitslosigkeit zu bekämpfen und Beschäftigungsverhältnisse in Bau- und Saisonbetrieben das ganze Jahr über zu erhalten. Der Bundestag hat den Entwurf am 26. Januar in erster Lesung zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Der Anwendungsbereich des Saison-Kurzarbeitergeldes soll sich neben dem Baugewerbe auch auf weitere Wirtschaftszweige mit saisonbedingten Arbeitsausfällen erstrecken. Genannt werden die Land- und Forstwirtschaft, die Baustoffindustrie, das Maler- und Lackiererhandwerk und das Steinmetz- und Bildhauerhandwerk. Die Schlechtwetterzeit gilt dabei vom 1. Dezember bis zum 31. März. Erfasst werden sollen nicht mehr nur die durch schlechtes Wetter, sondern auch die durch eine schlechte Auftragslage verursachten Ausfälle.
Zur Begründung heißt es, die Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass die Beschäftigten trotz der bestehenden Winterbauförderung oft in kurzzeitige Arbeitslosigkeit entlassen würden. Dies führe zu Ausgaben beim Arbeitslosengeld, und auch die Arbeitslosenversicherung werde indirekt belastet. Darüber hinaus verursachten regelmäßige, kurze Perioden der Arbeitslosigkeit erheblichen Verwaltungs- und Kos-tenaufwand. Wenn es gelinge, die Beschäftigungsverhältnisse in den genannten Branchen während des ganzen Jahres aufrecht zu erhalten, würde dies die Arbeitsverwaltung entlasten. Die Arbeitslosenversicherung werde die neue Leistung von der ersten Ausfallstunde an bereitstellen, so Union und SPD.
Vorgesehen ist ferner, dass Arbeitgeber und regelmäßig auch Arbeitnehmer über eine Umlage ergänzende Leistungen finanzieren können. Dieses System solle zugleich Vorbild für andere Wirtschaftszweige mit hohen Arbeitsausfallzeiten im Winter sein. Die Fraktionen wollen die Tarifpartner einbeziehen, um die Finanzierung des neuen Leistungssystems zu sichern.
Wie es in dem Entwurf heißt, kann in einzelnen Branchen auch vorbehaltlich einer tarifvertraglichen Einigung eine gesetzliche Umlage eingeführt werden, aus der zusätzliche Leistungen zu finanzieren sind. Als solche ergänzenden Leistungen kommen zugunsten des Arbeitgebers die Erstattung der von ihm zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge in der Zeit in Betracht, während der seine Arbeitnehmer Saison-Kurzarbeitergeld erhalten. Zugunsten der Arbeitnehmer nennen die Fraktionen das aus der Winterbauförderung bekannte Wintergeld. Dieses wird zum einen als Ausgleich für wetterbedingte Mehraufwendungen bei geleisteten Stunden während der Förderzeit gezahlt (so genanntes Mehraufwands-Wintergeld vom 15. Dezember bis Ende Februar in Höhe von einem Euro pro Stunde). Zum anderen bietet es als "Zuschuss-Wintergeld" in Höhe von maximal 2,50 Euro pro ausgefallene Arbeitsstunde einen Anreiz dafür, Arbeitszeitguthaben im Winter aufzulösen, um den Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld zu vermeiden.
Für vielversprechend halten die Fraktionen die umlagefinanzierte Erstattung der vom Arbeitgeber zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge. Dadurch würden die Arbeitgeber von den Kosten einer Weiterbeschäftigung befreit. Der Arbeitnehmeranteil an der Umlage soll steuerlich abzugsfähig sein. Die Regierung und die Tarifparteien rechneten damit, dass im Bauhauptgewerbe etwa jeder Vierte der sonst arbeitslos werdenden Arbeitnehmer beschäftigt bleiben kann.