Arbeit und Soziales. Die FDP fordert die Bundesregierung auf, die Vorverlegung des Fälligkeitstermins für Sozialabgaben wieder rückgängig zu machen und strukturelle Reformen in der Rentenversicherung einzuleiten. In einem Antrag ( 16/396) heißt es, Union, SPD und Bündnis 90/Die Grünen hätten im letzten Jahr beschlossen, den Fälligkeitstermin von 2006 an um bis zu 20 Tage vom 15. des Folgemonats der Lohnauszahlung auf den drittletzten Bankarbeitstag des Monats vorzuverlegen, in dem die Löhne ausgezahlt werden. Dadurch würden den sozialen Sicherungssystemen etwa 20 Milliarden Euro zufließen. Allein die Rentenversicherung hätte schätzungsweise 9,6 Milliarden Euro Mehreinnahmen.
Auf der anderen Seite würden den Unternehmen durch einen 13. Sozialabgabenbeitrag in diesem Jahr über 20 Milliarden Euro an Liquidität entzogen, so die Fraktion. Ferner würden ihnen dauerhafte Zinsbelas-tungen in Höhe von etwa 2 Milliarden Euro aufgebürdet. Viele Unternehmen könnten den vorgezogenen Zahlungstermin nur durch zusätzliche Kredite finanzieren, für die eine Zinsbelastung von zehn Prozent angenommen werden müsse. Als Folge sei mit Tausenden von Insolvenzen, einem Investitionsrückgang und einem weiteren Abbau der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu rechnen. Die Gesamtbelastungen der Unternehmen beziffern die Abgeordneten auf über 22 Milliarden Euro in diesem Jahr..
Die FDP betont weiter, die Vorverlegung der Fälligkeit auf den drittletzten Bankarbeitstag und damit vor die Auszahlungstermine der Löhne zu legen, sei verfassungsrechtlich bedenklich. Es handele sich hier um einen Eingriff in das Eigentum der Unternehmer im Sinne des Artikels 14 des Grundgesetzes. Um die Exis-tenz vor allem der Rentenkasse zu sichern, gebe es "mildere Mittel", so die FDP. Der Bundestag hat den Antrag am 26. Januar zur Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.