Gesundheit. Die FDP hat die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Klarstellungen zur Bindungswirkung von Patientenverfügungen enthält. In einem Antrag schreibt die Fraktion ( 16/397), die Rechtsprechung dazu sei uneinheitlich. Es gebe widersprüchliche Entscheidungen zur Bindungswirkung. Patientenverfügungen, so die Liberalen, müssten schriftlich verfasst sein. Der so niederlegte Wille des Patienten sei gegenüber Arzt, Betreuer und Bevollmächtigtem bindend. Auch das Betreuungsrecht sollte nach Ansicht der FDP so geändert werden, dass bei einer schriftlichen Patientenverfügung die Zustimmung zu einem risikoreichen medizinischen Eingriff, zur Therapiebegrenzung und zum Therapieabbruch möglich ist, ohne dass das Vormundschaftsgericht angerufen werden muss. Das Gericht sollte nur noch in Konfliktfällen entscheiden. Die Regierung wird aufgefordert, eine Informationskampagne zu starten, die Empfehlungen über die Abfassung von Patientenverfügungen enthält. Viele Menschen machten sich Sorgen darüber, was mit ihnen passiert, wenn sie durch Erkrankung oder Behinderung wichtige rechtliche oder medizinische Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können. Patientenverfügungen ermöglichten es, im Voraus für eine mögliche spätere Behandlungssituation Entscheidungen über gewünschte und nicht gewünschte medizinische Behandlungen zu treffen. Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper gehöre zum Kern der grundgesetzlich geschützten Würde und Freiheit des Menschen, so die FDP.