Wirtschaft und Technologie. Gegen das Votum der FDP und mit den Stimmen der übrigen Fraktionen hat der Bundestag am 26. Januar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen ( 16/36) in geänderter Fassung angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie ( 16/465) vom Vortag. Mit dem Gesetz wird für Datenerhebungen bei bestimmten Dienstleistungsunternehmen eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, da die bislang maßgebliche Verordnung im Februar außer Kraft tritt.
Das Gesetz bleibt nicht wie zunächst geplant bis zum 14. Februar 2009 in Kraft, sondern nur bis zum 30. Juni 2007. Diese Änderung hatten CDU/CSU und SPD mit Zustimmung der übrigen Fraktionen mit Ausnahme der FDP im Ausschuss durchgesetzt. Das Gesetz bezieht sich auf die Dienstleistungsbereiche "Verkehr und Nachrichtenübermittlung", "Datenverarbeitung und Datenbanken" sowie die "Erbringung von unternehmensbezogenen Dienstleistungen". Die Regierung argumentierte, Deutschland würde sich der Gefahr von Schadensersatzforderungen durch die EU aussetzen, wenn die von Brüssel geforderten Daten nicht rechtzeitig geliefert würden.
Einige Fraktionen haben beanstandet, dass mit der Datenerhebung auf davon betroffene Unternehmen hohe Kosten zukämen. Die Linke sprach sich dafür aus, diejenigen Unternehmen und Branchen an den Erhebungskosten zu beteiligen, die von diesen Statistiken maßgeblich profitieren. Die laufenden jährlichen Kosten beim Statistischen Bundesamt werden mit rund 260.000 Euro und bei den Statistischen Landesämtern mit rund 683.000 Euro angegeben.