Haushalt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Bundesfinanzministerium aufgefordert, gemeinsam mit den Ministerien die Beachtung der für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze sicherzustellen. Grundlage der Entscheidung war ein Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) über die Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für 2004, den der Ausschuss "zustimmend" zur Kenntnis genommen hat. Danach sah der ursprüngliche Haushalt 2004 Einnahmen und Ausgaben von 257,3 Milliarden Euro vor. Darin war eine Nettokreditaufnahme bis zur Höhe von 29,3 Milliarden Euro enthalten. Vor allem wegen geringerer Steuereinnahmen sei dann ein Nachtragshaushalt verabschiedet worden. Danach verringerte sich das Soll auf 255,6 Milliarden Euro und die Ermächtigung zur Nettokreditaufnahme wurde um 14,2 Milliarden Euro auf 43,5 Milliarden Euro erhöht worden. Laut BRH hätten die Ist-Ausgaben 2004 mit 251,6 Milliarden Euro um 4 Milliarden Euro unter dem Soll des Nachtrags gelegen. Die Nettokreditaufnahme habe schließlich mit 39,5 Milliarden Euro um 17,1 Milliarden Euro höher gelegen als die Summe der Investitionsausgaben. Soweit der BRH die Einnahmen und Ausgaben "stichprobenweise" geprüft hat, waren sie im Allgemeinen ordnungsgemäß belegt. Es habe jedoch formale Fehler gegeben.