Seit dem 17. Februar müssen auf Anordnung von Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer Hühner, Gänse und anderes Federvieh bundesweit wieder in Ställen gehalten werden. Freilandhaltung ist zurzeit nicht gestattet. Auch Geflügelschauen und -märkte dürften für eine begrenzte Zeit ausnahmslos nicht veranstaltet werden, da diese nach Meinung des Ministers "Drehscheiben für die Weitergabe des Virus" seien. Befristet sind diese Maßnahmen zunächst bis Ende April. Bei Zuwiderhandlungen drohen den Tierhaltern hohe Geldbußen.
Bei den bisher auf Rügen gefundenen infizierten Tieren handelt es sich um Höckerschwäne und eine Gans sowie Singschwäne. Dass auch Singschwäne betroffen sind, stellt eine neue Situation dar, da sie im Gegensatz zu den Höckerschwänen, bei denen das Virus festgestellt wurde, Zugvögel sind. Einer der Singschwäne war beringt und somit war das Herkunftsland Lettland identifizierbar, erklärte Seehofer im ZDF.
Im Bundestag warnte der Bundeslandwirtschaftsminister in der von ihm vorgetragenen Regierungserklärung am 16. Februar vor Panikmache: Die Vogelgrippe sei "eine Tierseuche, die auch potenzielle Gefahren für Menschen birgt", auch wenn es Belege für die Übertragsbarkeit von Wildvögeln auf den Menschen bisher nicht gebe.
Zugleich forderte er wegen der grundsätzlichen Gefahren des aggressiven Vogelgrippevirus auch für die Menschen ein "rigoroses und konsequentes" Vorgehen. Der Schutz der Menschen stehe für Seehofer an erster Stelle. Dem dienten auch die Einreisebestimmungen der EU mit Einfuhrverboten für Geflügel und Geflügelfleisch. Um dies zu unterstreichen sei die vereinbarte Deklarationspflicht für Reisende wichtig. Außerdem müsse die Forschung mit Hochdruck weiter an geeigneten Impfstoffen arbeiten.
Auch Bundesgesundheitsministerin Schmidt zeigte sich wie Seehofer davon überzeugt, dass die Menschen nicht gefährdet seien, wenn sie infizierte Tiere nicht berührten. Sie wies damit die Kritik des FDP-Abgeordneten Hans-Michael Goldmann zurück. Dieser hatte im Bundestag der schwarz-roten Koalition zuvor Verzögerungen bei der Information über die ersten Vogelgrippefälle vorgeworfen. Die Regierung schätze die Gefährdung für Menschen unterschiedlich ein und verunsichere damit die Bürger in der Frage, ob es sich um eine Tierseuche oder um eine auf den Menschen übertragbare Krankheit handele.
Die Grünen-Abgeordnete Bärbel Höhn warf den Behörden in Mecklenburg-Vorpommern Versagen vor. Sie kritiserte Zeitverluste vom Auffinden der toten Tiere bis zu den Ergebnissen der Schnelltests erst sechs Tage später. Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus (SPD) wies dies als "Zumutung" für die Behörden seines Landes zurück. Nach dem Auffinden der Tiere am 8. Februar sei er am 14. Februar vom Loeffler-Institut über die positiven Befunde informiert worden. Bis dahin seien 3.220 Tiere untersucht worden. Keine dieser Beprobungen sei positiv gewesen, so Backhaus. Die Notfallpläne mit Stallpflicht, Sperr- und Beobachtungszonen sowie Desinfektionen von Ställen und Vorräumen seien sofort in Angriff genommen worden. Viele der verendeten Vögel seien eingefroren gewesen, was das Wegräumen erheblich behinderte.
Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz der Länder, Gerry Kley (FDP, Sachsen-Anhalt) hatte tags zuvor im zuständigen Landwirtschaftsausschuss des Bundestages erklärt, dass ein Pandemie-Plan in Vorbereitung sei. So hätten die Länder bereits Verträge zum Erwerb antiviraler Arzneimittel abgeschlossen.
Fragen zur Vogelgrippe und deren Auswirkungen können über eine Telefon-Hotline - 01888-529-4601 bis -4605 - gestellt werden. Auch im Internet gibt es weitere Informationen unter: www.bmelv.de.