Wirtschaft und Technologie. Die Bundesregierung will die Vorschriften für Tele- und Mediendienste in einem Telemediengesetz zusammenführen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste ( 16/3078) vorgelegt, den der Bundestag am 26. Oktober zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwies.
Betroffen sind laut Regierung das Teledienstegesetz, das Teledatenschutzgesetz und der Mediendienste-Staatsvertrag der Länder. Dabei gehe es um die Abgrenzung zu den Bereichen Rundfunk und Telekommunikation. Kommt es zur Verletzung von Informationspflichten bei der E-Mail-Werbung, soll künftig ein Bußgeld fällig werden. Ziel sei es, das Versenden so genannter Spam-Mails zu bekämpfen. Zu den Telemediendiensten zählten alle Informations- und Kommunikationsdienste, die nicht ausschließlich Telekommunikationsdienste oder Rundfunk sind, beispielsweise Online-Angebote von Waren oder Dienstleistungen mit sofortiger Bestellmöglichkeit, Video-Abruf, wenn es sich nicht um einen Fernsehdienst handelt, Online-Dienste wie Internet-Suchmaschinen sowie die kommerzielle Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungen mit Hilfe elektronischer Post.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme darauf verwiesen, dass die Anbieter von Online-Dienstleistungen den Verbrauchern derzeit häufig nur Zugang zu diesen Diensten gewährten, wenn diese einer weitreichenden Verwendung ihrer Daten zustimmten. Damit sei in der Regel die Zustimmung zum Erhalt unterschiedlichster Werbe-E-Mails verbunden.
Die Länderkammer schlägt vor, eine solche Koppelung von Online-Diensten mit der Zustimmung zur Datenverwendung zu verbieten. In ihrer Gegenäußerung ( 16/3135) betont die Regierung, sie wolle die zivilrechtlichen Folgen für die Versender von Spam-Mails, die ein hohes Gefährdungspotenzial enthalten, durch Strafvorschriften ergänzen. Das Versenden so genannter Phishing-Mails, um Bankzugangsdaten herauszufinden, das massenhafte Versenden von E-Mails, um Computersysteme zum Absturz zu bringen, und das Versenden von Spam-Mails mit Viren oder Würmern seien bereits strafbar.