Umwelt. Die Linksfraktion will das Bundes-Bodenschutzgesetz so ändern, dass die Kostentragungspflicht von Grundstückseignern für eine eventuelle Altlastensanierung auf den Verkehrswert des Grundstücks nach der Sanierung begrenzt wird. Ist das Grundstück der wesentliche Teil des Vermögens des Eigentümers oder wird ihm durch die Sanierungskosten "die in der Grundstücksnutzung liegende wirtschaftliche Grundlage der persönlichen Lebensführung" entzogen, soll er von der Kostentragungspflicht befreit werden. Dazu hat die Linke einen Gesetzentwurf ( 16/3017) vorgelegt, den der Bundestag am 26. Oktober zur Beratung an den Umweltausschuss überwiesen hat.
Laut Fraktion muss das Gesetz geändert werden, weil Grundstückseigentümer derzeit verpflichtet seien, den Boden und die Altlasten und Verunreinigungen von Gewässern, die durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten verursacht wurden, so zu sanieren, dass "dauerhaft keine Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen". Unabhängig davon, ob der Eigentümer vor dem Grundstückserwerb von den Altlasten wusste, habe er die Dekontaminierungs- und Sicherungskosten zu tragen. Damit habe der Gesetzgeber "bewusst in Kauf genommen", dass Grundstückseigentümern ohne eigenes Verschulden die Existenzgrundlage "zugunsten des Schutzes der Allgemeinheit und der natürlichen Lebensgrundlagen" entzogen werden könne, so die Abgeordneten.
Diese unbeschränkte Haftung sei vom Bundesverfassungsgericht im Februar 2000 eingeschränkt worden. Das Gericht habe festgestellt, dass die Gerichte und Verwaltungsbehörden bei ihren Entscheidungen die "verfassungsrechtliche Anerkennung des Privateigentums sowie seiner Sozialpflichtigkeit" gleichermaßen berücksichtigen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren müssten. Daraus ergebe sich die Notwendigkeit, das Gesetz zu ergänzen.