Bewaffnete Einsätze der Bundeswehr unterliegen dem so genannten "Parlamentsvorbehalt". Das bedeutet, dass jeder dieser Einsätze der Zustimmung durch den Bundestag bedarf. Diese Zustimmung ist vor Beginn des Einsatzes einzuholen. Lediglich "Einsätze bei Gefahr in Verzug", etwa bei Rettungsoperationen, können nachträglich durch das Parlament gebilligt werden. Allerdings ist der Bundestag vor einem solchen Einsatz zu informieren. Das Parlament kann die Zustimmung zu einem bereits erteilten Mandat für die Bundeswehr zurückziehen (so genanntes "Rückholrecht"). Ein vom Bundestag erteiltes Mandat ist zunächst auf zwölf Monate begrenzt und muss nach Ablauf dieser Frist verlängert werden. Dies kann, wenn sich inhaltlich nichts an der Qualität des Einsatzes ändern soll, in einem so genannten "vereinfachten Zustimmungsverfahren" geschehen. Der Einsatz gilt dann als automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nach Eingang des entsprechenden Antrages der Bundesregierung bei den Bundestagsfraktionen innerhalb einer Frist von sieben Tagen keine Fraktion oder mindestens fünf Prozent aller Bundestagsabgeordneten eine erneute Beschlussfassung durch das Parlament einfordern. Das Parlamentsbeteilgungsgesetz wurde 1994 vom Bundestag beschlossen.