Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 11. Mai für eine Reformierung des Gerichtsvollzieherwesens ausgesprochen. Die Länderkammer folgte damit einem Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen und bringt einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag ein.
Es gelte neue Strukturen im Gerichtsvollzieherwesen zu schaffen, um die Effizienz der Zwangsvollstreckung mittel- und langfristig zu erhalten und zu verbessern, sagte Niedersachsens Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU). Die Zwangsvollstre-ckung sei eine hoheitliche Aufgabe und werde auch in der Obhut des Staates belassen. Es gehe lediglich darum, Private mit der Ausübung des Gerichtsvollzieheramtes "zu beleihen". Um verfassungsrechtlichen Zweifeln entgegenzutreten, habe man auch eine Änderung des Grundgesetzes vorgesehen. Eine Verteuerung der Zwangsvollstreckung müsse man in Kauf nehmen, so Baden-Württembergs Bundesratsminister Wolfgang Reinhart (CDU). Diese werde aber vom Kostenverursacher getragen. Wer dies nicht wolle, spreche sich für eine staatliche Subventionierung der Zwangsvollstreckung aus, so Reinhart weiter.