GMBH-GESETZ
Regierung schlägt Mustervertrag vor
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sollen wesentlich leichter und billiger gegründet werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/6140 ) vor. So soll das Stammkapital, das bei der Gründung einer GmbH aufgebracht werden muss, von 25.000 auf 10.000 Euro sinken. Zur Verringerung des Aufwands wird ein Mustergesellschaftsvertrag für unkomplizierte Standardfälle als Anlage zum GmbH-Gesetz beigefügt. Bei dessen Verwendung entfällt eine Beurkundung.
Zusammen mit den ebenfalls aufgenommenen Mustern für die Handelsregisteranmeldung könne die Eintragung der Gesellschaft in das entsprechende Register in diesen Fällen ohne rechtliche Beratung bewältigt werden. Damit, so die Regierung, werde ein "rechtspolitisches Signal" gesetzt, dass die Gründung einer GmbH "sehr kostengüns-tig, unbürokratisch und schnell" erfolgen kann. Die Rechtsform der GmbH soll außerdem besser gegen Missbrauch geschützt werden. Als Beispiel wird auf so genannte Firmenbestatter verwiesen, die sich einer angeschlagenen GmbH durch Abberufung von Geschäftsführern und durch Aufgabe des Geschäftslokals einer Insolvenz zu entziehen versuchten. Unter anderem werden nach den Vorstellungen der Regierung bei Führungslosigkeit eines Unternehmens auch die Gesellschafter verpflichtet, den Insolvenzantrag zu stellen. Zudem würden die Geschäftsführer verpflichtet, die Kosten zu erstatten, wenn Zahlungen an Gesellschafter die Zahlungsunfähigkeit der GmbH herbeiführen würden. Durch diese Maßnahmen, so die Regierung, sollen redliche Unternehmer und deren Geschäftspartner geschützt werden.