Einstimmig hat der Verteidigungsausschuss am 24. Oktober beschlossen, Soldaten und Zivilisten ein Anrecht auf Weiterbeschäftigung zu geben, die während eines Auslandseinsatzes schwer verwundet wurden. Das Gremium nahm einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/6564 ) an. Die Vorsitzende des Ausschusses, Ulrike Merten (SPD), nannte diesen Schritt ein "wichtiges Zeichen der Gesellschaft an die Soldaten der Bundeswehr". Diese seien oft "unter Einsatz ihrer Gesundheit und leider auch manchmal ihres Lebens" im Auslandseinsatz tätig. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die im Einsatz Geschädigten, die noch - wenn auch mit gesundheitlichen Einschränkungen - beruflich tätig sein könnten, nach ihrer Gesundung und beruflichen Qualifizierung einen Rechtsanspruch auf Übernahme haben.
Die CDU/CSU-Fraktion war der Meinung, der Gesetzentwurf trage dem "erhöhten Risiko" eines Einsatzes im Ausland Rechnung. Besonders wichtig sei, dass er unbefristete Weiterbeschäftigung sichere. Die Union hob in diesem Zusammenhang hervor, dass Schädigungen, die erst nach dem Ende der Dienstzeit erkannt werden, von dem Gesetz erfasst würden. Die SPD sprach von einem "längst überfälligen Gesetz". Die Soldaten bräuchten das Vertrauen, in die Einsatzgebiete im Ausland mit einem Gefühl persönlicher Sicherheit fahren zu können. Auch alle drei Oppositionsfraktionen stimmten dem Gesetzentwurf zu.