Es war ein misslungener Abend für Deutschlands letzten wahren Playboy Rolf Eden. Dabei war doch anfangs alles wie immer gelaufen. Der 77-jährige erspähte in einer Bar eine hübsche Blondine und lud sie erst auf ein Glas Champagner und dann zu sich nach Hause ein. Als er ihr dann zu vorgerückter Stunde seine Briefmarkensammlung zeigen wollte, geschah das Unglaubliche. Mit den Worten: "Seien Sie mir nicht böse, aber Sie sind mir zu alt", lehnte die schöne 19-jährige die gewünschte körperliche Annäherung ab. Eden glaubte seinen Ohren nicht zu trauen. Doch schon kurz nachdem er sich von dieser Abfuhr halbwegs erholt hatte, wusste er was zu tun ist. Die Dame gehört angezeigt - dies ist ja wohl ein klarer Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz. Das regelt ganz klar, dass niemand wegen seines Alters benachteiligt werden darf. Also auch nicht Rolf Eden bei der Frage: Beischlaf oder nicht?
Dem alternden Playboy sei Dank, rückt die Frage der Altersdiskriminierung mal wieder in den Blickpunkt öffentlichen Interesses und macht dem ein oder anderen Entscheidungsträger klar, was geht und was nicht. Die Reduzierung von Volksmusik-Sendungen im ZDF etwa geht nicht, sagt jedenfalls Trude Unruh, Chefin der Grauen Panter. Zumindest nicht, wenn der ZDF-Intendant diese Reduzierung mit der Altersstruktur der Volksmusikfreunde begründet. "Volksmusik klingt einfach furchtbar", wäre hingegen eine Begründung, die sicher vor jedem Gericht der Welt standhält.
Dem deutschen Fußball-Bundestrainer Jogi Löw sei ebenfalls angeraten auf seine Wortwahl zu achten. Nachdem sein 38-jähriger Torwart Jens Lehmann unlängst angedroht hat, auch bei der WM 2010 in Südafrika noch zwischen den Pfosten stehen zu wollen, besteht Handlungsbedarf. Keinesfalls sollte Löw Lehmanns Ansinnen mit Verweis auf das dann erreichte 41. Lebensjahr des Keepers ablehnen, sonst wird er ihm noch per Gerichtsentscheid ins Tor gestellt.