Streifzug durch die
Geschichte
1945 Potsdamer Abkommen
Potsdamer Konferenz 1945: sitzend v.l. Attlee, Truman, Stalin
© dpa
Zum Abschluss der Potsdamer Konferenz einigen
sich die Siegermächte am 2. August 1945 auf einen
Minimalkonsens über Deutschlands Stellung im
Nachkriegseuropa.
Die Verwaltung Deutschlands soll von den Oberbefehlshabern der Besatzungszonen jeweils eigenverantwortlich ausgeübt werden. Als oberste Instanz für gesamtdeutsche Fragen wird ein Alliierter Kontrollrat in Berlin errichtet, der nur bei einstimmiger Beschlussfassung handeln kann.
In Artikel III legt das Abkommen bei der Besetzung Deutschlands u.a. folgende Ziele fest:
Königsberg und der Nordteil Ostpreußens fallen ebenfalls an die Sowjetunion. Die übrigen deutschen Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie werden unter polnische Verwaltung gestellt. Gleichzeitig stimmen die Westmächte der "Überführung" der Deutschen aus diesen Gebieten sowie aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn zu. Dies bedeutet die Vertreibung von über 10 Millionen Deutschen und den Verlust von einem Viertel der wirtschaftlichen Nutzfläche.
Im Ganzen bleibt der von den Alliierten im Potsdamer Abkommen erzielte Kompromiss unpräzise. Die meisten strittigen Fragen werden an einen neueingesetzten Rat der Außenminister verwiesen, (Artikel II).
Die Verwaltung Deutschlands soll von den Oberbefehlshabern der Besatzungszonen jeweils eigenverantwortlich ausgeübt werden. Als oberste Instanz für gesamtdeutsche Fragen wird ein Alliierter Kontrollrat in Berlin errichtet, der nur bei einstimmiger Beschlussfassung handeln kann.
In Artikel III legt das Abkommen bei der Besetzung Deutschlands u.a. folgende Ziele fest:
- Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung
- Abschaffung der NSDAP und aller in der NS-Zeit erlassener Gesetze
- Aburteilung der Kriegsverbrecher und Entfernung aller Nationalsozialisten aus den öffentlichen Ämtern und verantwortlichen Posten der Privatwirtschaft
- Dezentralisierung der Verwaltung und Wiederherstellung der lokalen Selbstverwaltung
- Umgestaltung des politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und Gewährleistung der Rede- und Pressefreiheit
- Zulassung aller freien Gewerkschaften und demokratischen Parteien
Königsberg und der Nordteil Ostpreußens fallen ebenfalls an die Sowjetunion. Die übrigen deutschen Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie werden unter polnische Verwaltung gestellt. Gleichzeitig stimmen die Westmächte der "Überführung" der Deutschen aus diesen Gebieten sowie aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn zu. Dies bedeutet die Vertreibung von über 10 Millionen Deutschen und den Verlust von einem Viertel der wirtschaftlichen Nutzfläche.
Im Ganzen bleibt der von den Alliierten im Potsdamer Abkommen erzielte Kompromiss unpräzise. Die meisten strittigen Fragen werden an einen neueingesetzten Rat der Außenminister verwiesen, (Artikel II).
Quelle:
http://www.bundestag.de/geschichte/parlhist/streifzug/g1945/g1945_11