1949 Grundgesetz
23.05.1949: Das Grundgesetz wird in der Schlusssitzung des parlamentarischen Rates offiziell verkündet. Vordere Reihe v.l. Dr.Walter Menzel, Prof.Dr.Carlo Schmid
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Das Volk als Souverän ist nach dem Grundgesetz im Deutschen Bundestag repräsentativ vertreten.
Der Bundestag ist als oberstes Organ der Gesetzgebung der Mittelpunkt des politischen Lebens. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler und kann diesen auf dem Wege des konstruktiven Mißtrauensvotums auch wieder stürzen.
Die Position des Bundeskanzlers wird nach zwei Seiten gesichert. Nach dem Grundgesetz ist er zum einen unabhängig vom Präsidenten. Zum anderen kann ihn das Parlament auch nur stürzen, wenn es sich mit dem konstruktiven Mißtrauensvotum auf einen Nachfolger einigt. Damit ist die Position des Regierungschefs gegenüber der Weimarer Verfassung deutlich gestärkt.
Die Mitglieder des Parlamentarischen Rats bemühen sich, auch andere Fehler der Weimarer Verfassung zu vermeiden. So wird auf die direkte Wahl des Staatsoberhauptes verzichtet. Entzogen wird ihm auch das Notverordnungsrecht. Die Position des Bundespräsidenten wird im wesentlichen auf rein repräsentative Aufgaben beschränkt.
Mit einer zweiten Kammer, dem Bundesrat, beteiligt der Parlamentarische Rat die Bundesländer an der Gesetzgebung und stärkt das föderale Prinzip.
Auch die Dritte Gewalt wird deutlich gestärkt. So werden dem Bundesverfassungsgericht der Auftrag und die Mittel gegeben, die Grundrechte zu schützen (Artikel 18). Im Gegensatz zur Weimarer Verfassung schafft der Parlamentarische Rat damit eine "wehrhafte" Verfassung, die Angriffen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung mit Entschlossenheit begegnet.
Nicht verständigen können sich die Mitglieder des Rats auf die verfassungsrechtliche Festlegung des Wahlsystems. Ein mit Mehrheit beschlossener Kompromiss scheitert am Widerstand der Militärgouverneure. Letztendlich verabschieden die Ministerpräsidenten das erste Wahlgesetz.
Insgesamt ist jedoch das vom Parlamentarischen Rat erarbeitete Grundgesetz eine historische Leistung. Die Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 wird daher für die Bundesrepublik Deutschland, zur glücklichen Geburtsstunde.