Gesetzgebung
Kein Gesetz ohne Parlament
Die Gesetzgebung ist in der Bundesrepublik Deutschland die Aufgabe der Parlamente; der Deutsche Bundestag ist somit das wichtigste Organ der Legislative. Er beschließt – unter Beteiligung des Bundesrates – alle Gesetze, die in den Kompetenzbereich des Bundes fallen.
Die Abgeordneten und Fraktionen des Bundestages können – genau wie der Bundesrat und die Bundesregierung – neue oder überarbeitete Gesetze als Entwürfe in den Bundestag einbringen. Hier findet dann nach einem genau festgelegten Ablauf die Debatte, Beratung und Abstimmung über den Gesetzentwurf statt.
Da die Länder im föderalen Staatssystem einen wesentlichen Anteil an der Staatsgewalt haben, ist der Bundesrat auch am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Er bekommt alle Gesetze zur Abstimmung vorgelegt und kann – abhängig von der Art des Gesetzes – einen Entwurf sogar scheitern lassen.