Glossar
Absolute Zweidrittelmehrheit
Zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages
bilden die absolute Zweidrittelmehrheit. Diese ist für
Gesetzesbeschlüsse erforderlich, die das Grundgesetz
ändern.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/A/abs_zweidrittmehrheit