Glossar
Absolute Mehrheit
Unter absoluter Mehrheit versteht man die
Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. Nach der Verfassung
ist das "die Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl". Die
Mehrheit der Mitglieder des Bundestags ist erforderlich, um den/die Bundestagspräsidenten(in)
und seine/ihre Stellvertreter zu wählen. Das Gleiche gilt
für die Wahl des/der Bundeskanzlers/in im ersten und zweiten
Wahlgang sowie beim konstruktiven Misstrauensvotum und der Wahl eines/r
Bundeskanzlers/in nach einer gescheiterten Vertrauensfrage. Ferner ist die absolute
Mehrheit erforderlich beim Überstimmen eines
Bundesratseinspruchs, sofern diese Mehrheit ausreicht.
Außerdem ist sie notwendig bei Änderungen des
Gebietsstandes der Bundesländer und bei der Errichtung
bundeseigener Mittel und Unterbehörden (etwa
Schifffahrtsdirektionen, Schifffahrtsämter). Nur mit der
Mehrheit der Mitglieder sind Richter/innen der obersten Gerichte
und der/die Wehrbeauftragte des
Bundestages zu wählen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/A/abs_mehrheit