Glossar
Ausschüsse
Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse setzt
der Bundestag Ausschüsse ein.
Während der 16. Legislaturperiode gibt es 22 ständige
Ausschüsse. Die Mitgliederzahl ist unterschiedlich. Die
meisten Mitglieder hat mit 41 Abgeordneten der Haushaltsausschuss. Die
kleinsten Ausschüsse haben 13 Mitglieder, wie beispielsweise
der Geschäftsordnungsausschuss. Ihr Zuständigkeitsbereich
entspricht in der Regel dem der Fachministerien. Ausnahmen sind
beispielsweise: Ausschüsse für Wahlprüfung, Immunität
und Geschäftsordnung, für
Petitionen,
für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, für
Tourismus und für Sport. Nach der Verfassung muss der
Bundestag einen Ausschuss für Verteidigung, einen
Auswärtigen Ausschuss, einen Ausschuss für
Angelegenheiten der Europäischen Union und den
Petitionsausschuss bestellen.
Ständige Ausschüsse der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
- Arbeit und Soziales
- Auswärtiges
- Bildung, Forschung und Technik-Folgenabschätzung
- Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Europäische Union
- Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Finanzen
- Gemeinsamer Ausschuss
- Gesundheit
- Haushalt
- Inneres
- Kultur und Medien
- Menschenrechte und humanitäre Hilfe
- Petitionen
- Recht
- Sport
- Tourismus
- Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- Untersuchungs- Ausschüsse
- Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Vermittlungsausschuss
- Verteidigung
- Wahlprüfung
- Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
- Wirtschaft und Technologie
- Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/A/ausschuesse