Glossar
Bundestagspräsidium
Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und seinen
Stellvertretern. Es wird zu Beginn der Legislaturperiode für die gesamte
Dauer gewählt. Dadurch sind die Mitglieder besonders
herausgehoben, sie können also nicht abgesetzt oder abberufen
werden. Das sichert ihnen einen Schutz gegen parteilich gemeinte
Angriffe und ermöglicht ihnen eine besondere Neutralität
in der Leitung der Sitzungen. Das Präsidium tritt
regelmäßig in jeder Sitzungswoche zusammen und
berät Angelegenheiten, die die Leitung des Hauses betreffen.
Es wirkt unter anderem auch bei Personalangelegenheiten der
höheren Mitarbeiter in der Bundestagsverwaltung mit und
behandelt den Abschluss wichtiger Verträge. Zu den
Beratungspunkten gehört immer wieder auch die
Öffentlichkeitsarbeit des Parlamentes. Das Präsidium
entscheidet per Mehrheitsbeschluss. Bei Stimmengleichheit gibt der
Präsident den Ausschlag.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/B/bt_praesidium