Glossar
Bundestagspräsident
Der Bundestagspräsident
steht dem Bundestag vor, wahrt die Rechte des
Parlaments, vertritt es nach außen und steht an der Spitze
der Bundestagsverwaltung. Er wird
für die Dauer der Wahlperiode gewählt und leitet die
Plenarsitzungen. Verletzt ein Abgeordneter die
parlamentarische Ordnung, so kann der Präsident eine Rüge
oder einen Ordnungsruf erteilen, das Wort entziehen oder den
Abgeordneten für bis zu 30 Sitzungstage von
den Verhandlungen ausschließen. Ist der
Bundestagspräsident verhindert, wird er von seiner
Stellvertreterin oder seinem Stellvertreter aus der
zweitstärksten Fraktion vertreten. In der 16. Wahlperiode
wurde Dr. Norbert Lammert(CDU)erneut zum Bundestagspräsidenten
gewählt.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/B/bt_praes