Glossar
Fragestunde
Jeder Abgeordnete kann für die Fragestunde in
jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen
Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf er jede
Frage in zwei Unterfragen unterteilen und während der
Fragestunde im Plenum
weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist
die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der
Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Die
Regierung beantwortet die Fragen von nicht
anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/F/fragestunde