Glossar
Fraktionen
Mindestens fünf Prozent der Mitglieder des
Bundestages, die derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die auf
Grund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Bundesland
miteinander im Wettbewerb stehen, können eine Fraktion bilden
(Der 16. Bundestag hat 612 Mitglieder, fünf Prozent
davon sind 31). Schließen sich Mitglieder des Bundestages
abweichend von dieser Regelung zusammen, so werden sie nur dann als
Fraktion anerkannt, wenn der Bundestag zugestimmt hat. Die
Besetzung des Ältestenrates und der Ausschüsse
sowie der Ausschussvorsitze richtet sich nach der Stärke der
einzelnen Fraktionen. Im 16. Bundestag gibt es fünf
Fraktionen: CDU/CSU (223 Sitze), SPD (222 Sitze) FDP (61 Sitze),
die LINKE. (53 Sitze) und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (51
Sitze).
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Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/F/fraktionen