Glossar
Gesetze
Zu unterscheiden sind Gesetze im materiellen
und Gesetze im formellen Sinn. Gesetze im formellen Sinn sind alle
im verfassungsmäßigen Gesetzgebungsverfahren vom Parlament
verabschiedeten Willensakte. Für verfassungsändernde
Gesetze ist nach dem Grundgesetz eine qualifizierte Mehrheit von
zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates
erforderlich. Ferner ist zwischen Bundes sowie Landesgesetzen
zu unterscheiden, je nachdem, ob sie vom Bund oder einem Land
erlassen wurden. Bei Gesetzen im materiellen Sinn handelt es sich
um hoheitliche Anordnungen, die sich an eine unbestimmte Anzahl von
Personen zur Regelung einer unbestimmten Zahl von Fällen
wenden.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/G/gesetze