Glossar
Gesetzentwürfe
Beim Bundestag werden Gesetzentwürfe durch die
Bundesregierung, aus der Mitte des Parlaments
oder durch den Bundesrat eingebracht. Dabei sind Vorlagen der
Bundesregierung zunächst dem Bundesrat zuzuleiten. Der
Bundesrat kann innerhalb von sechs Wochen zu diesen Vorlagen
Stellung nehmen. Vorlagen der Länderkammer sind dem Bundestag
durch die Bundesregierung innerhalb von drei Monaten zuzuleiten.
Die Bundesregierung muss hierbei ihre Auffassung darlegen.
Gesetzentwürfe aus der Mitte des Parlaments können von so
vielen Abgeordneten eingebracht werden, wie eine
Fraktion
bilden können. Nach Beschluss des Bundestages kann auch eine
parlamentarische Gruppe Gesetzentwürfe einbringen. Die
Entwürfe können sofort im Parlament beraten werden.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/G/ges_entwuerfe