Glossar
Große Anfrage
Fraktionen bzw. so viele Abgeordnete, wie
eine Fraktion bilden können, haben die Möglichkeit, die
Bundesregierung zur Aufklärung über
wichtige politische Fragen mit Hilfe einer Großen Anfrage
aufzufordern. Die Anfrage wird schriftlich beantwortet und im
Bundestag
debattiert. Die Debatte muss erfolgen, wenn sie von einer Fraktion
oder von so vielen Mitgliedern des Bundestages, wie eine Fraktion
bilden können, verlangt wird. Lehnt die Bundesregierung die
Beantwortung innerhalb einer bestimmten Zeit oder gänzlich ab,
kann der Bundestag die Große Anfrage zur Beratung auf die
Tagesordnung setzen.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/G/grosse_anfrage