Glossar
Kommission
Die Kommission ist das Hauptorgan der Europäischen
Gemeinschaften und besteht aus 20 unabhängigen
Mitgliedern, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten für
vier Jahre ernannt werden. An der Spitze dieses Organs steht der
Kommissionspräsident, der auch dem Europäischen Rat
angehört. Der Amsterdamer Vertrag verschafft dem
Kommissionspräsidenten durch die Beteiligung des Europäischen Parlaments bei
seiner Benennung eine größere demokratische
Legitimierung. Da die Auswahl der anderen Kommissionsmitglieder nun
im Einvernehmen mit dem Kommissionspräsidenten erfolgt, wird
seine Position im Kollegium der Kommission gestärkt. Die
Kommission nimmt vor allem Aufgaben einer Exekutive der
Gemeinschaften wahr. Diese liegen hauptsächlich in der
Überwachung der Einhaltung des Gemeinschaftsrechts, der Abgabe
von Empfehlungen und Stellungnahmen, der Wahrnehmung eigener
Regelungsbefugnisse, der Ausübung von
Durchführungsbefugnissen aufgrund einer Ermächtigung des
Rates und der Mitwirkung am Erlass von Rechtsakten des Rates und
des Europäischen Parlamentes. Die Beschlüsse der
Kommission werden mit der Mehrheit der Mitglieder gefasst.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/K/kommission