Glossar
Kostenerstattung, Wahlkampf-
Während die staatliche Parteienfinanzierung im
Parteiengesetz geregelt ist, gilt für unabhängige
Wahlkreisbewerber die Regelung des §
49 b Bundeswahlgesetz.
Danach erhalten Direktkandidaten, die von Wahlberechtigten vorgeschlagen wurden und in ihrem Wahlkreis mindestens 10 % der abgegebenen gültigen Erststimmen errungen haben, für jede auf sie entfallende gültiger Erststimme 4 DM.
Allerdings muss dieser Betrag beim Präsidenten des Deutschen Bundestages innerhalb von 2 Monaten nach der Konstituierung des Bundestages beantragt werden.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/K/kosten_erst