Glossar
Mandat, Direkt-
Von den 598 Bundestagsmandaten werden 299
direkt in den Wahlkreisen vergeben. Hier erhält der
Kandidat das sogenannte Direktmandat, der
die meisten Erststimmen auf sich vereinigen kann.
Die anderen Bundestagsabgeordneten ziehen über das sogenannte Listenmandat in den Bundestag ein.
Direktmandat und Listenmandat unterscheiden sich nur in der Art und Weise, wie ein Kandidat zum Abgeordneten wird.
Alle gewählten Abgeordneten des Bundestages sind grundsätzlich gleichgestellt und haben ein gleiches Mandat.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/M/direkt_mandat