Glossar
Listenmandat
Das Wort Listenmandat wird für die
Abgeordneten benutzt, die über eine Landesliste in
den Bundestag
eingezogen sind.
Sie haben nicht direkt in einem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen erreicht.
Grundsätzlich sind jedoch alle Abgeordneten gleich gestellt und haben das gleiche Mandat.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/M/listenmandat