Glossar
Mitarbeiterpauschale
Mit dieser Pauschale kann der Abgeordnete
wissenschaftliche Mitarbeiter, Sekretäre und/oder
Bürohilfskräfte in seinem Abgeordnetenbüro oder im
Wahlkreis
beschäftigen. Voraussetzung sind ordentliche
Arbeitsverträge. Die Abrechnung erfolgt über die Bundestagsverwaltung. Was
großzügig wirkt, relativiert sich, wenn man dem Bundestag, der Legislative, die
über 25.000 Mitarbeiter gegenüber stellt, die im
Ministerialapparat der Bundesregierung, der Exekutive,
beschäftigt sind.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/M/mitarb_pausch